
Du überlegst, Live-Fernsehen, Fußball, Kinofilme und Serien künftig über ein einziges IPTV-Paket zu schauen und den alten Kabelvertrag loszuwerden? Dann taucht fast immer dieselbe Frage auf: Und der Rundfunkbeitrag? Manche haben noch die GEZ-Zeiten im Kopf, als an der Haustür nach Fernsehgeräten gefragt wurde. Heute ist die Sache viel einfacher, denn gezahlt wird für die Wohnung, ganz egal, welches Gerät dort steht und über welche Leitung das Bild kommt.
In diesem Ratgeber sortieren wir deine Fernsehausgaben: was der Beitrag ist, welche Verträge du sonst noch bezahlst und was sich verschiebt, wenn du dein Programm bei Internet Protocol TV zusammenlegst. Konkrete Beträge für den Beitrag oder für fremde Tarife lassen wir weg, weil sie sich mit der Zeit ändern. Den aktuellen Stand liefert dir die offizielle Website des Beitragsservice. Bitte versteh diesen Artikel nicht als rechtliche oder finanzielle Beratung.
Was genau ist der Rundfunkbeitrag?
Mit dem Rundfunkbeitrag bezahlt Deutschland seinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zuständig für das Einziehen ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und die Rechnung geht an jede Wohnung, nicht an jede Person. Ob du allein lebst oder mit vier Mitbewohnern, ob ein Fernseher im Wohnzimmer hängt oder drei Tablets herumliegen: Der Beitrag bleibt derselbe. Die alte Gebühr pro Gerät, bekannt unter dem Kürzel „GEZ“, ist Geschichte.
Mehr zur Entstehung und zu den Regeln liefert der Wikipedia-Eintrag über den Rundfunkbeitrag. Für dich als Zuschauer reicht im Grunde ein Satz: Weder deine Geräte noch die Art, wie du Programme empfängst, beeinflussen die Höhe der Abgabe.
Alles hier bezieht sich auf Wohnungen in Deutschland. Im Ausland gelten andere Systeme, auf die wir später noch einen kurzen Blick werfen.
Wohin das Geld aus dem Beitrag fließt
Mit dem Geld arbeiten die öffentlich-rechtlichen Häuser: Das Erste und das ZDF, die Landesrundfunkanstalten mit WDR, NDR, BR, SWR oder MDR, Gemeinschaftsprogramme wie arte und 3sat und schließlich das Deutschlandradio. Pro Wohnung fällt genau ein Beitrag an, auch wenn bei dir fünf Bildschirme laufen. Ein neues Gerät meldest du nirgendwo an. Unabhängig ist der Beitrag also von:
- der Art, wie das Signal ankommt, ob per Satellit, DVB-T2, Kabel, DSL, Glasfaser oder als IPTV-Stream;
- jedem Fernsehabo und jedem IPTV-Paket, das du bestellst oder beendest;
- den Stunden, die du am Tag mit Fernsehen verbringst;
- der Anzahl an Smartphones, Tablets, Laptops und Fernsehern unter deinem Dach.
Kleine Randnotiz: RTL, ProSieben, SAT.1, VOX und die anderen Privaten leben von Werbeeinnahmen und erhalten keinen Cent aus dem Beitrag. Einen Überblick über das aktuelle Angebot der ARD und der Landessender bekommst du in der ARD Mediathek.
Rundfunkbeitrag und IPTV haben nichts miteinander zu tun
Ein IPTV-Abo ist schlicht eine Vereinbarung zwischen dir und dem Anbieter, den du dir selbst ausgesucht hast, und es bringt dir Fernsehen über deine Internetleitung. Der Beitragsservice wiederum kassiert für deine Wohnung, egal auf welchem Weg du schaust. Die beiden Rechnungen berühren sich nie. Bei Internet Protocol TV bezahlst du ausschließlich dein Paket, darin ist kein Anteil für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk versteckt, und deine Pflicht gegenüber dem Beitragsservice bleibt genau so, wie sie war.
| Posten | Absender der Rechnung | Wie die Kosten entstehen | Wo du es prüfst |
|---|---|---|---|
| Internetzugang | Dein Provider | Separater Vertrag | Deine Vertragsunterlagen |
| Fernsehpaket inklusive Receiver | Dein Provider, zum Beispiel Telekom, Vodafone oder 1&1 | Separater Vertrag, häufig als Kombi mit Internet | Die Kündigungsregeln im Vertrag |
| Sport- oder Streamingdienst | Der Dienst direkt oder dein Provider | Zusätzliches Abo | Dein Kundenkonto oder der Vertrag |
| IPTV-Paket | Der Anbieter, für den du dich entschieden hast | Separater Vertrag mit frei gewählter Laufzeit | Die Bedingungen des Abos |
| Öffentlich-rechtliche Programme | Der Beitragsservice | Rundfunkbeitrag je Wohnung, Geräte spielen keine Rolle | Die offizielle Website des Beitragsservice |
Interessant wird die Tabelle beim Fernsehpaket. Bekommst du Live-Sender, Sport und Filme künftig komplett über IPTV, brauchst du dein bisheriges TV-Abo eventuell gar nicht mehr; zu welchem Termin du rauskommst, verrät dir dein Vertrag. Die Internetleitung bleibt dagegen Pflicht, weil IPTV ja genau über sie läuft. Der Rundfunkbeitrag steht unverändert auf deiner Liste, ganz gleich, welche Variante du wählst.
Fünf Irrtümer über Beitrag und Fernsehkosten
Über Beitrag und Fernsehrechnung kursieren erstaunlich viele Gerüchte. Wir haben die häufigsten unter die Lupe genommen:
- „Wer keinen Fernseher hat, zahlt auch nichts.“ Falsch, denn gezahlt wird für die Wohnung und nicht für Geräte. Eine Befreiung oder Ermäßigung bekommst du nur in festgelegten Fällen, zum Beispiel bei bestimmten Sozialleistungen, und nur, wenn du sie beantragst.
- „Der Beitrag ist in meinem IPTV-Paket enthalten.“ Ebenfalls falsch. Dein IPTV-Abo ist ein gewöhnlicher Vertrag mit einem Anbieter. Bei Internet Protocol TV bezahlst du das Paket und sonst nichts, eine Rundfunkabgabe gehört nicht dazu.
- „Für den zweiten Fernseher wird mehr fällig.“ Wie viele Bildschirme du nutzt, ist für den Beitrag egal. Mehrere Zimmer mit TV zu versorgen ist eine reine Technikfrage, die wir in Fernsehen in jedem Raum mit IPTV Multiroom erklären.
- „ZDF und Das Erste gibt es nur mit Kabel.“ Das Kabel ist bloß einer von mehreren Empfangswegen. Die öffentlich-rechtlichen Programme samt dritten Programmen tauchen zum Beispiel auch in unserer Übersicht aller Sender auf.
- „Mit IPTV kann ich den Beitrag kündigen.“ Nein, weil der Empfangsweg keine Rolle spielt. Abmelden kannst du dich nur in besonderen Fällen, etwa wenn deine Wohnung wegfällt, weil du bei jemandem einziehst, der schon zahlt.
So verändert IPTV dein Budget fürs Fernsehen
Wechselst du zu IPTV, ändern sich ausschließlich die Kosten, die du selbst für Fernsehabos ausgibst. Mach dir am besten eine kleine Liste mit allem, was monatlich fürs Fernsehen anfällt: Grundpaket, Receivermiete, Sportpaket und die Streamingdienste, die du über deinen Provider abrechnest. Diese Gesamtsumme vergleichst du dann mit einem einzigen IPTV-Paket. Den Internetvertrag rechnest du nicht mit ein, wenn er sowieso bleibt, und auch den Rundfunkbeitrag nicht, weil er sich in keinem Szenario bewegt.
Bei Internet Protocol TV gibt es genau ein Paket, das du für drei verschiedene Zeiträume buchen kannst: 19 € für 1 Monat, 59 € für 6 Monate (macht etwa 9,83 € im Monat) oder 79 € für 12 Monate (etwa 6,58 € im Monat). Der Inhalt ist bei jeder Laufzeit identisch: mehr als 48.000 Sender mit Live-Programm und Sport plus über 275.000 Filme und Serien zum Abrufen, wahlweise in 4K, Full HD oder HD. Alle Details findest du auf der Seite zum IPTV-Abo. Für den ersten Kauf eines neuen Abos hast du eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie. Behalte deinen alten Vertrag, bis klar ist, dass deine Leitung stabil genug ist. Wie du das herausfindest, steht in Welche Internetgeschwindigkeit braucht IPTV in HD und 4K?
Bevor du dein Fernsehabo beendest, nimm dir die Vertragsunterlagen vor. Gerade bei Telekom, Vodafone und 1&1 hängt TV häufig am Internettarif. Fällt nur der Fernsehteil weg, kann das Internet unter Umständen mehr kosten, weil zum Beispiel ein Bündelvorteil entfällt. Diese Punkte solltest du vorher klären:
- wann dein Vertrag endet und wie lang die Kündigungsfrist ist;
- ob deine Internetverbindung ohne Unterbrechung weiterläuft, denn ohne sie gibt es kein IPTV;
- was der reine Internettarif nach dem Wegfall des Kombivorteils kostet;
- ob gebuchte Sport- oder Streamingoptionen über deinen Provider automatisch auslaufen;
- ob du den Receiver zurückgeben musst und auf welchem Weg.
Deine Rechte bei Kündigung und Anbieterwechsel erklärt dir die Verbraucherzentrale. Wenn du verschiedene IPTV-Dienste vergleichst, schau genau hin, ob Preise und Konditionen verständlich dastehen. Eine Checkliste dafür bietet unser Artikel Der beste IPTV-Anbieter in Deutschland: woran du Seriosität erkennst.
Umzug, Wohngemeinschaft, Zweitwohnsitz: was gilt?
Weil der Beitrag an der Wohnung hängt, wird er immer dann spannend, wenn sich deine Wohnsituation ändert: beim Zusammenziehen, beim Einzug in eine WG, mit zwei Wohnsitzen oder mit einer Ferienwohnung. Wohnt ihr zu zweit, zahlt nur einer von euch. In der Wohngemeinschaft teilt ihr euch einen einzigen Beitrag. Für einen Zweitwohnsitz ist auf Antrag unter Umständen eine Befreiung möglich, sofern du für die Hauptwohnung bereits zahlst. Die verbindlichen Regeln kennt der Beitragsservice.
Zieht ihr zusammen, liegen oft auf einmal zwei Internet- und Fernsehverträge auf dem Tisch, manchmal auch zwei Beitragskonten. Legt gemeinsam fest, welchen Vertrag ihr weiterführt und wer welchen Anteil zahlt. Der übrige Vertrag endet mit Ablauf der Frist, und das doppelte Beitragskonto meldet ihr ab. Beim Einzug ins WG-Zimmer oder ins Wohnheim solltest du klären, ob Internet in der Miete steckt und ob die Leitung fürs Streaming reicht. Für jeden Umzug gilt:
- notiere dir Kundennummer und Beitragsnummer und leg die letzte Rechnung bereit;
- speichere Mails und Chatverläufe mit deinem Provider, damit Zusagen später nachweisbar sind;
- frag früh nach, ob dein Provider die neue Adresse versorgen kann, und gib die neue Anschrift auch an den Beitragsservice weiter.
Du willst im Wohnmobil oder auf dem Campingplatz fernsehen? Dafür haben wir Fernsehen per 4G oder 5G im Wohnmobil, auf dem Campingplatz und in der Ferienwohnung geschrieben. Wanderst du aus und gibst deine Wohnung in Deutschland auf, meldest du dich beim Beitragsservice ab. Rechne aber damit, dass dein neues Zuhause eigene Rundfunkgebühren kennt, wie es zum Beispiel in Österreich und der Schweiz der Fall ist, und informiere dich bei den offiziellen Stellen dort. Möchtest du im Ausland weiter deutsche Programme sehen, lies Deutsche Sender im Ausland: ARD, ZDF und RTL auch fern der Heimat.
Fake-Rechnungen und Phishing durchschauen
Wer Millionen Rechnungen verschickt, ist für Betrüger die ideale Tarnung: Provider, Streamingdienste und natürlich auch der Beitragsservice. Meist kommt eine Mail oder SMS, die eine Mahnung oder eine gesperrte Leistung ankündigt und einen Link zur „schnellen Zahlung“ enthält. Ob mit deinem Beitragskonto alles stimmt, siehst du ausschließlich auf der offiziellen Website oder in den Briefen, die du schon kennst. Bei allen übrigen Nachrichten helfen dir diese Regeln:
- Halte Absender, Kundennummer und Betrag neben deine letzte echte Rechnung und vergleiche.
- Rück niemals Bankverbindung, PIN oder Kreditkartendaten heraus, nur weil eine Nachricht danach fragt.
- Öffne keine Links aus SMS, Mails oder WhatsApp, die zum „Nachzahlen“ oder „Bestätigen“ drängen; tipp die offizielle Adresse lieber selbst in den Browser.
- Im Zweifel meldest du dich über die Kontaktdaten der offiziellen Website, niemals über Telefonnummern oder Links aus der verdächtigen Nachricht.
Das gilt für sämtliche Rechnungen, Fernsehen und Internet eingeschlossen. Ist dir eine merkwürdige Nachricht ins Postfach geflattert oder hast du sogar schon gezahlt? Unterstützung bietet die Polizeiliche Kriminalprävention, und nach einer Überweisung informierst du ohne Zögern deine Bank. Wirkt eine angebliche Nachricht von Internet Protocol TV seltsam, schreib unserem Support kurz per WhatsApp oder im Live-Chat.
Antworten auf deine Fragen
Wird der Rundfunkbeitrag fällig, wenn ich ausschließlich IPTV schaue?
Ja, außer deine Wohnung ist befreit. Entscheidend ist allein die Wohnung, Geräte und Empfangsweg zählen nicht. Selbst wenn du gar nicht fernsiehst, bleibt die Pflicht bestehen. Ob dir eine Befreiung zusteht, beantwortet der Beitragsservice.
Bezahle ich doppelt, wenn ich IPTV und ein TV-Abo habe?
Den Beitrag nicht, der fällt pro Wohnung nur ein einziges Mal an. Doppelt sind in diesem Fall eher deine Abos, weil beide zum Teil die gleichen Sender bringen. Schaust du über das alte TV-Abo kaum noch, lohnt sich vielleicht eine Kündigung, je nachdem, was dein Vertrag erlaubt.
Geht es, nur das Fernsehen zu kündigen und das Internet zu behalten?
Das entscheidet dein Provider auf Grundlage deines Vertrags. Bei einem Kombitarif fragst du, ob ein reiner Internetanschluss geht, welcher Preis dann gilt und welche Frist zu beachten ist. Auf die Internetleitung kannst du nicht verzichten, weil IPTV vollständig darüber läuft.
An wen wende ich mich bei einer verdächtigen Zahlungsforderung?
An die Polizei; Hinweise dazu gibt es auf polizei-beratung.de. Speichere die Nachricht, klick keine Links an und melde dich umgehend bei deiner Bank, falls du bereits überwiesen hast. Ob eine Beitragsforderung echt ist, erfährst du nur über die offiziellen Kanäle des Beitragsservice.
Übernimmt Internet Protocol TV die Kündigung meines bisherigen TV-Vertrags?
Nein, die Kündigung erledigst du direkt bei deinem bisherigen Anbieter. Wir bringen Fernsehen über das Internet zu dir und unterstützen dich bei Abo, Geräten und Einrichtung, etwa von IPTV Smarters Pro, TiviMate oder Hot Player. Was in deinem Vertrag mit Telekom, Vodafone oder 1&1 steht, weiß nur dein Provider, und Auskünfte zum Beitrag gibt nur der Beitragsservice.
Das Wichtigste in Kürze
Gezahlt wird der Rundfunkbeitrag je Wohnung, ohne Rücksicht auf Bildschirme oder Empfangsweg. Ein IPTV-Paket lässt ihn unberührt und enthält ihn auch nicht. Alle anderen Fernsehkosten hast du selbst in der Hand: Internetvertrag, TV-Abo, Receiver, Sportpaket und Streaming. Holst du Live-TV, Sport, Filme und Serien über ein einziges IPTV-Paket, ordnest du genau diesen Teil deiner Ausgaben neu. Lies vor jeder Kündigung deinen Vertrag, verzichte nicht auf deine Internetleitung und lass dich von gefälschten Rechnungen nicht hereinlegen.


